
{"id":482,"date":"2024-07-29T08:31:15","date_gmt":"2024-07-29T06:31:15","guid":{"rendered":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/?page_id=482"},"modified":"2025-01-31T08:53:02","modified_gmt":"2025-01-31T07:53:02","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/agb\/","title":{"rendered":"K\u00f6r\u00fclm\u00e9nyek"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"wp-block-heading\">K\u00f6r\u00fclm\u00e9nyek<\/h1>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1&nbsp;Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen der Baumaschinen Puntigam GmbH, FN&nbsp;299463m, Salsach 28, 8483 Deutsch Goritz, im Folgenden Baumaschinen Puntigam genannt, und dem Vertragspartner gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Fassung. Etwaige diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen des Vertragspartners sind unwirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nachstehenden Bestimmungen gelten gegen\u00fcber Verbrauchern insoweit als diesen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder anderer Gesetze entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2&nbsp;Reparaturen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. <strong>Preisangaben:<\/strong>&nbsp;W\u00fcnscht der Auftraggeber bei Erteilung des Reparaturauftrages Preisangaben, so handelt es sich dabei ausschlie\u00dflich um eine unverbindliche Sch\u00e4tzung der voraussichtlichen Kosten, jedoch um keinen verbindlichen Kostenvoranschlag und kein Pauschalangebot. Die tats\u00e4chlichen Kosten h\u00e4ngen von zahlreichen Faktoren ab, die erst im Zuge der Fehleranalyse und der Durchf\u00fchrung der Reparatur festgestellt werden k\u00f6nnen. Der Auftraggeber hat die tats\u00e4chlich anfallenden Kosten f\u00fcr Material und die Arbeitszeit zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp;<strong>Fertigstellung:<\/strong>&nbsp;W\u00fcnscht der Auftraggeber bei Erteilung des Reparaturauftrages die Bekanntgabe eines Fertigstellungstermins, wird von Baumaschinen Puntigam eine unverbindliche Sch\u00e4tzung \u00fcber den Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung bekanntgegeben. Der Fertigstellungstermin kann erst im Zuge der Fehleranalyse und der Reparatur festgestellt werden und h\u00e4ngt von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem von Lieferzeiten von Ersatzteilen, die im Vorhinein nicht bekannt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;<strong>Unbehebbare Fehlfunktionen<\/strong>: Bei Baumaschinen und anderen Ger\u00e4ten k\u00f6nnen Fehlfunktionen auftreten, die nicht behebbar sind; dies zum Beispiel mangels lieferbarer Ersatzteile. Das Vorliegen der Unbehebbarkeit kann erst im Zuge der Fehleranalyse und der Reparatur festgestellt werden. Die bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Unbehebbarkeit angelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber jedenfalls zu bezahlen. Durchgef\u00fchrte Reparaturen k\u00f6nnen sich auch im Nachhinein als nicht erfolgreich erweisen, der aufgetretene Fehler sohin als nicht behebbar. Die Vertragsparteien schlie\u00dfen daher die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Reparaturdienstleistungen aus. Hat Baumaschinen Puntigam f\u00fcr M\u00e4ngel einzustehen, hat der Auftraggeber drei Verbesserungsversuche einzur\u00e4umen bevor er Wandlung oder Preisminderung begehren kann.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp;<strong>Haftung:<\/strong>&nbsp;Baumaschinen Puntigam haftet f\u00fcr Sch\u00e4den am Vertragsgegenstand sowie deren Verwahrung nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen. Der Schadenersatz f\u00fcr die von Baumaschinen Puntigam erbrachten Leistungen wird, sofern kein vors\u00e4tzliches Handeln vorliegt, zur G\u00e4nze ausgeschlossen; gegen\u00fcber Verbrauchern, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp;<strong>Zahlung<\/strong>: Die Kosten der Reparatur sind bei \u00dcbergabe der Baumaschine bzw. des Ger\u00e4tes zu bezahlen und solange die Reparaturkosten nicht bezahlt wurden, besteht seitens Baumaschinen Puntigam ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht; dies mangels sonstiger Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Sollte im Einzelfall eine sp\u00e4tere Zahlung vereinbart werden, stehen die von Baumaschinen Puntigam verwendeten Zubeh\u00f6rs-, Ersatz- und Austauschteile bis zur vollst\u00e4nden Bezahlungen s\u00e4mtlicher Rechnungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung im Eigentum von Baumaschinen Puntigam.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3&nbsp;Vermietung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;<strong>Allgemeines:<\/strong>&nbsp;Baumaschinen Puntigam stellt dem Auftraggeber f\u00fcr einen vereinbarten Zeitraum zu vereinbarten Kosten Baumaschinen zur Verf\u00fcgung. Eigent\u00fcmer der Baumaschinen w\u00e4hrend des Mietzeitraumes bleibt Baumaschinen Puntigam. Die detaillierte Beschreibung des Mietgegenstandes erfolgt im Miet-Lieferschein. Die Vermietung erfolgt sofern nichts anderes vereinbart ist werktags mit einer Nutzungsdauer von h\u00f6chstens neun Stunden t\u00e4glich.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp;<strong>\u00dcbergabe:<\/strong>&nbsp;Die Baumaschinen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses bei Baumaschinen Puntigam abzuholen und nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses zu dieser zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;<strong>Sorgsame Behandlung:<\/strong>&nbsp;Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gemieteten Baumaschinen sorgsam zu behandeln und regelm\u00e4\u00dfig zu warten, t\u00e4glich \u00d6l, Wasser, Fette und Betriebsfl\u00fcssigkeiten zu kontrollieren und nachzuf\u00fcllen. Diese sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen. Baumaschinen Puntigam ist berechtigt den Mietgegenstand jederzeit ohne vorherige Ank\u00fcndigung zu \u00fcberpr\u00fcfen bzw. von Dritten \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Der Auftraggeber r\u00e4umt Baumaschinen Puntigam bzw. von ihm beigezogenen Dritten das Zutrittsrecht zwecks \u00dcberpr\u00fcfung des Mietgegenstandes ein.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp;<strong>Bef\u00e4higung:<\/strong>&nbsp;Der Auftraggeber erkl\u00e4rt, \u00fcber die erforderlichen Kenntnisse und Berechtigungen f\u00fcr die Handhabung der gemieteten Baumaschinen zu verf\u00fcgen bzw. nur von jenen Personen bedienen zu lassen, die \u00fcber die genannten Voraussetzungen verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp;<strong>Sch\u00e4den:<\/strong>&nbsp;Die Baumaschinen werden in einem technisch einwandfreien Zustand \u00fcbergeben. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr Sch\u00e4den an den gemieteten Baumaschinen, die w\u00e4hrend des Mietzeitraumes auftreten. Bei Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses ist von diesem daher ein Protokoll \u00fcber den Zustand der Baumaschine zu verfassen. Sollte ein Schaden erst nach der \u00dcbergabe erkannt werden, hat der Auftraggeber Baumaschinen Puntigam hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu informieren und Lichtbilder und Videos anzufertigen. Die R\u00fcckstellung der Baumaschinen hat im gleichen Zustand zu erfolgen, wie sie \u00fcbergeben wurden; dies bedeutet, die Baumaschinen sind gereinigt, vollgetankt und mit s\u00e4mtlichen Betriebsfl\u00fcssigkeiten aufgef\u00fcllt, zur\u00fcckzustellen. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftraggeber die damit verbundenen Aufw\u00e4nde an Baumaschinen Puntigam zu bezahlen.F\u00fcr die im Zuge des Mietverh\u00e4ltnisses durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Sch\u00e4den haftet dieser gegen\u00fcber Baumaschinen Puntigam. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine Maschinenbruchversicherung abzuschlie\u00dfen oder den Versicherungsschutz seiner Betriebshaftpflichtversicherung auf die angemieteten Baumaschinen zu erweitern. Der Auftraggeber hat mit Baumaschinen Puntigam vor Abschluss einer Maschinenbruchversicherung u.a. zur Festlegung des Versicherers und des Deckungsumfanges R\u00fccksprache zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp;Stellt der Auftraggeber einen Schaden oder sonstige Probleme fest, hat er seine Arbeiten unverz\u00fcglich einzustellen und die Baumaschine abzustellen. Er hat Baumaschinen Puntigam \u00fcber diese Umst\u00e4nde zu informieren und Lichtbilder sowie Videos anzufertigen, sodass Baumaschinen Puntigam die entsprechenden Ma\u00dfnahmen ergreifen kann. Dem Auftraggeber ist untersagt, selbstst\u00e4ndig Reparaturversuche vorzunehmen. Eine Reparatur durch den Auftraggeber selbst kann allenfalls in Absprache mit Baumaschinen Puntigam erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber haftet auch f\u00fcr den zuf\u00e4lligen Untergang des Mietgegentandes.<\/p>\n\n\n\n<p>7.&nbsp;<strong>Haftung:<\/strong>&nbsp;Der Schadenersatz f\u00fcr die von Baumaschinen Puntigam vermieteten Baumaschinen wird, sofern kein vors\u00e4tzliches Handeln vorliegt, zur G\u00e4nze ausgeschlossen; gegen\u00fcber Verbrauchern, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.&nbsp;<strong>Weitergabe:<\/strong>&nbsp;Der Auftraggeber darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitergeben. Im Falle der unberechtigten Weitergabe, haftet er gegen\u00fcber Baumaschinen Puntigam f\u00fcr den dadurch entstandenen Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p>9.&nbsp;<strong>Zahlung:&nbsp;<\/strong>Die Kosten der Vermietung sind grunds\u00e4tzlich im Voraus bei \u00dcbergabe der Baumaschine f\u00fcr einen gesamten Mietzeitraum zu entrichten. Der Auftraggeber hat die Mietgeb\u00fchr f\u00fcr jeden Tag der Vermietung zu tragen; dies unabh\u00e4ngig von Ausfallzeiten der Baumaschine, Witterungsbedingungen oder sonstigen Umst\u00e4nden; sofern hiervon nicht im Einzelfall abgegangen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>10.&nbsp;<strong>Stornobedingungen:<\/strong>&nbsp;Sollte der Auftraggeber vor Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses vom Mietvertrag zur\u00fccktreten, hat er nachstehende Stornogeb\u00fchren zu entrichten: Erfolgt die Stornierung bis drei Tage vor Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses, sind vom Auftraggeber die gesamten Mietkosten zu bezahlen, erfolgt die Stornierung bis zu sieben Tage vor Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses sind 60% zu tragen, bis zu 14 Tage vor Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses 30%, davor sind keine Kosten zu tragen. Etwaige Kosten der Zustellung der Baumaschine, die trotz der Stornierung anfallen, sind vom Auftraggeber zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.&nbsp;<strong>Verl\u00e4ngerung:<\/strong>&nbsp;Die Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses bedarf der ausdr\u00fccklichen Zustimmung durch Baumaschinen Puntigam. Stellt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt im oben beschriebenen Zustand zur\u00fcck, haftet er gegen\u00fcber Baumaschinen Puntigam f\u00fcr den dadurch entstandenen Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufl\u00f6sung<\/strong>: Baumaschinen Puntigam&nbsp; kann das Mietvertrag jederzeit aus wichtigem Grund aufl\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mietzins nicht fristgerecht geleistet wird, der Mietgegenstand nicht sorgsam behandelt oder vereinbarungsgem\u00e4\u00df genutzt wird. In diesem Fall ist Baumaschinen Puntigam berechtigt, den Mietgegenstand umgehend und ohne vorherige Ank\u00fcndigung selbst oder durch Dritte abzuholen. Der Auftraggeber r\u00e4umt Baumaschinen Puntigam bzw. von ihm beigezogenen Dritten das Zutrittsrecht zwecks Abholung des Mietgegenstandes ein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4&nbsp;Verkauf&nbsp;von Baumaschinen, Zubeh\u00f6r, Ersatzteilen und sonstigen Waren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;<strong>Preisangaben:<\/strong>&nbsp;Baumaschinen Puntigam bietet Baumaschinen, Zubeh\u00f6r, Ersatzteile und sonstige Waren zum Verkauf an. Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern dies nicht anders angegeben ist. In den angegebenen Preisen sind Liefer- und Versandkosten nicht enthalten. Durch Annahme des Angebotes kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande. Baumaschinen Puntigam hat einseitig das Recht, binnen 14 Tagen vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp;<strong>Bestellung:<\/strong>&nbsp;Sofern die Ware nicht lagernd ist, wird Baumaschinen Puntigam die Ware bestellen, der Zeitpunkt der \u00dcbergabe richtet sich nach der Lieferzeit.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;<strong>Zahlung:<\/strong>&nbsp;Der Kaufpreis ist bei \u00dcbergabe zur G\u00e4nze zu entrichten. Sollte im Einzelfall eine sp\u00e4tere Zahlung vereinbart werden, steht der Kaufgegenstand bis zur vollst\u00e4nden Bezahlungen s\u00e4mtlicher Rechnungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung im Eigentum von Baumaschinen Puntigam.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp;<strong>Gefahren\u00fcbergang:&nbsp;<\/strong>Der Gefahren\u00fcbergang, ab dem der K\u00e4ufer die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes tr\u00e4gt, geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald der Kaufgegenstand von diesem \u00fcbernommen werden kann. Dies ist grunds\u00e4tzlich sofort bei Abschluss des Kaufvertrages. Sofern der Kaufgegenstand bestellt, fertiggestellt werden muss oder aus \u00e4hnlichen Gr\u00fcnde nicht gleich \u00fcbernommen werden kann, erfolgt der Gefahren\u00fcbergang sobald dieser Grund wegf\u00e4llt und der Kaufgegenstand vom K\u00e4ufer \u00fcbernommen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp;<strong>Sonstiges:<\/strong>&nbsp;Die Vertragsparteien vereinbaren den Ausschluss der Gew\u00e4hrleistung, insbesondere f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit und die Betriebsstunden, sowie den Ausschluss der Geltendmachung des Irrtums. Die Vertragsparteien verschafften sich Kenntnis \u00fcber den wahren Wert des Kaufgegenstandes und stellen diesen als angemessen fest. Sie erkl\u00e4ren f\u00fcr den Fall des Bestehens eines Missverh\u00e4ltnisses, dass eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen der Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte des wahren Wertes im Sinne des \u00a7 934 ABGB ausgeschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5&nbsp;Einkaufbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;<strong>Allgemeines:<\/strong>&nbsp;Die Vertragsparteien vereinbaren, dass etwaige diesen Einkaufsbedingungen widersprechenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Verk\u00e4ufers unwirksam sind.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp;<strong>Gew\u00e4hrleistung:<\/strong>&nbsp;F\u00fcr den Einkauf von gebrauchten Baumaschinen und sonstigen Waren erkl\u00e4rt der Verk\u00e4ufer, dass die von ihm schriftlich angegebenen Betriebsstunden bzw. die auf der Baumaschine ersichtlichen Betriebsstunden richtig sind und er hierf\u00fcr haftet. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr etwaige verschwiegene M\u00e4ngel. Die R\u00fcgeobliegenheit seitens Baumaschinen Puntigam wird ausgeschlossen. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die Baumaschinen Puntigam durch unrichtige Angaben von Betriebsstunden und verschwiegenen M\u00e4ngeln entstehen .<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;<strong>Zahlung:&nbsp;<\/strong>Der Kaufpreis ist bei \u00dcbergabe des Kaufgegenstandes f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp;<strong>Gefahren\u00fcbergang:<\/strong>&nbsp;Der Gefahren\u00fcbergang erfolgt, sobald der Kaufgegenstand bei Baumaschinen Puntigam zugstellt und abgeladen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6&nbsp;Teichgr\u00e4berdienstleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp; <strong>Preisangaben:<\/strong>&nbsp;W\u00fcnscht der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages Preisangaben, so handelt es sich dabei ausschlie\u00dflich um eine unverbindliche Sch\u00e4tzung der voraussichtlichen Kosten, jedoch keinen verbindlichen Kostenvoranschlag und kein Pauschalangebot. Die tats\u00e4chlichen Kosten h\u00e4ngen von zahlreichen Faktoren ab, die erst im Zuge der Durchf\u00fchrung der beauftragten Arbeiten festgestellt werden k\u00f6nnen. Der Auftraggeber hat die tats\u00e4chlich angefallenen Kosten f\u00fcr Material und die Arbeitszeit zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. <strong>Fertigstellung:<\/strong>&nbsp;W\u00fcnscht der Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages die Bekanntgabe eines Fertigstellungstermins, wird von Baumaschinen Puntigam eine unverbindliche Sch\u00e4tzung \u00fcber den Zeitpunkt der voraussichtlichen Fertigstellung bekanntgegeben. Der Fertigstellungstermin kann erst im Zuge der Durchf\u00fchrung der beauftragten Arbeiten festgestellt werden und h\u00e4ngt von zahlreichen Faktoren ab, die im Vorhinein nicht bekannt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;<strong>Informationspflichten und Sch\u00e4den<\/strong>: Der Auftraggeber hat Baumaschinen Puntigam vor Beginn der T\u00e4tigkeiten s\u00e4mtliche f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der T\u00e4tigkeit erforderlichen Informationen mitzuteilen, insbesondere \u00fcber die Gegebenheiten am Einsatzort, die Bodenbeschaffenheit und etwaige Gefahrenquellen. Der Auftraggeber hat die Baustelle so einzurichten, sodass die vereinbarten Dienstleistungen gefahrlos erbracht werden k\u00f6nnen. Der Auftraggeber haftet gegen\u00fcber Baumaschinen Puntigam f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die diesem bei der Durchf\u00fchrung der vereinbarten Dienstleistungen entstehen und auf Gefahren der Baustelle oder die Verletzung von Warn- und Aufkl\u00e4rungspflichten seitens des Auftraggebers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp;<strong>Haftung:<\/strong>&nbsp;Baumaschinen Puntigam haftet f\u00fcr Sch\u00e4den am Vertragsgegenstand nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen bestehen. Der Schadenersatz f\u00fcr die von Baumaschinen Puntigam erbrachten Leistungen wird, sofern kein vors\u00e4tzliches Handeln vorliegt, zur G\u00e4nze ausgeschlossen; gegen\u00fcber Verbrauchern, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegen stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp;<strong>Zahlungen<\/strong>: Die beauftragten Leistungen sind grunds\u00e4tzlich bei Fertigstellung zu bezahlen. Baumaschinen Puntigam ist berechtigt, Akonto- und Teilzahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7&nbsp;Abholung und Zustellung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;<strong>Allgemeines<\/strong>: Baumaschinen Puntigam stellt dem Auftraggeber bei Bedarf im Zuge von Reparaturen, der Vermietung oder dem Verkauf Baumaschinen zu bzw. holt sie von diesem ab.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp;<strong>Zahlung:<\/strong>&nbsp;Die Kosten f\u00fcr die Abholung und die Zustellung werden nach Zeit und Material verrechnet und sind vom Auftraggeber zusammen mit dem Hauptauftrag zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;&nbsp;<strong>Gefahrtragung:&nbsp;<\/strong>Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs im Zusammenhang mit der Abholung und der Zustellung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8&nbsp;Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;<strong>Erf\u00fcllungsort:<\/strong>&nbsp;F\u00fcr Lieferung und Zahlung gilt als Erf\u00fcllungsort der Sitz von Baumaschinen Puntigam auch dann, wenn die \u00dcbergabe vereinbarungsgem\u00e4\u00df an einem anderen Ort erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp; <strong>Gerichtsstand:<\/strong>&nbsp;Als Gerichtsstand wird Feldbach vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp; <strong>Anwendbares Recht:<\/strong>&nbsp;Es wird das \u00f6sterreichische Recht, mit Ausnahme des IPRG und des UN-Kaufrechts, als anzuwendendes Recht vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp; <strong>Vertragssprache:<\/strong>&nbsp;Die Vertragssprache ist Deutsch.<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp; <strong>Formvorschriften<\/strong>: Alle Vereinbarungen zwischen Baumaschinen Puntigam und dem Auftraggeber bed\u00fcrfen der Schriftform, dies gilt auch f\u00fcr das Abgehen von der Schriftform. M\u00fcndliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp;&nbsp;<strong>Aufrechnung<\/strong>: Seitens des Vertragspartners ist die Aufrechnung mit Forderungen gegen\u00fcber Baumaschinen Puntigam ausgeschlossen, sofern die Forderungen des Vertragspartners nicht ausdr\u00fccklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>7.&nbsp;&nbsp;<strong>Salvatorische Klausel:<\/strong>&nbsp;Sollte eine der oben stehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder f\u00fcr unverbindlich erkl\u00e4rt werden, so werden dadurch die \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsteile, die unwirksame Bestimmung durch eine g\u00fcltige Vereinbarung zu ersetzen, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Widerrufsbelehrung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass ein Verbraucher mit der Baumaschinen Puntigam GmbH, FN&nbsp;299463m, Salsach 28, 8483 Deutsch Goritz, einen Vertrag \u00fcber den Kauf von Waren oder \u00fcber Dienstleitungen im Fernabsatz abschlie\u00dft, erteilt Baumaschinen Puntigam nachstehende Widerrufsbelehrung:<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden den Vertrag mit Baumaschinen Puntigam zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufvertr\u00e4gen mit der \u00dcbergabe der Ware, ansonsten am Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszu\u00fcben, hat der Verbraucher Baumaschinen Puntigam mittels einer eindeutigen Erkl\u00e4rung \u00fcber seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung \u00fcber die Aus\u00fcbung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Folgen des Widerrufs:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, hat Baumaschinen Puntigam dem Kunden alle Zahlungen die Baumaschinen Puntigam vom Verbraucher erhalten hat unverz\u00fcglich und sp\u00e4testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur\u00fcckzuzahlen, an dem die Mitteilung \u00fcber den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. F\u00fcr die R\u00fcckzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der urspr\u00fcnglichen Zahlung einsetzte, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser R\u00fcckzahlung Entgelte berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass Baumaschinen Puntigam zum Zeitpunkt des Widerrufes bereits mit den vereinbarten Dienstleistungen begonnen hat, bzw. die Dienstleistungen bereits beendet wurden, hat der Verbraucher die Kosten der bisher erbrachten Leistungen zu tragen. F\u00fcr den Fall von gemieteten Baumaschinen und sonstigen Ger\u00e4ten hat der Verbraucher so lange Kosten zu tragen, bis diese an Baumaschinen Puntigam zur\u00fcckgestellt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Widerruf erfolgt durch \u00dcbermittlung des Widerrufsformulars im Anhang per Brief, Fax, E-Mail an:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c9p\u00edt\u0151ipari g\u00e9pek Puntigam GmbH<\/p>\n\n\n\n<p>Salsach 28<\/p>\n\n\n\n<p>8483 Deutsch Goritz<\/p>\n\n\n\n<p>Telefon: 03474 \/ 70 517<\/p>\n\n\n\n<p>E-Mail:&nbsp;<a href=\"mailto:office@baumaschinen-puntigam.at\">office@baumaschinen-puntigam.at<\/a><\/p>\n\n\n<a href=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/Allgmeine-Geschaeftsbedingungen-Widerrufsformular.pdf\"  class=\"btn btn-primary rkp-btn mt-2\" >Widerrufsformular<\/a>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB \u00a7 1&nbsp;Geltungsbereich F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen der Baumaschinen Puntigam GmbH, FN&nbsp;299463m, Salsach 28, 8483 Deutsch Goritz, im Folgenden Baumaschinen Puntigam genannt, und dem Vertragspartner gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Fassung. Etwaige diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen widersprechende Vertragsbedingungen des Vertragspartners sind unwirksam. Die nachstehenden Bestimmungen gelten gegen\u00fcber Verbrauchern &hellip;<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-482","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/482","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=482"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/482\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9595,"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/482\/revisions\/9595"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/baumaschinen-puntigam.rkp-marketing.at\/hu\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=482"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}